Informationen betreffend den Hinweisgeberschutz bei ProtivitiDas Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen zum Schutz von Personen, die mögliches Fehlverhalten oder beobachtete, etwaige Verstöße, betreffend das Unternehmen, melden. Zudem gibt es verbindliche, einheitliche Standards vor, wie Hinweisgebern die Meldung von Missständen ermöglicht werden muss und wie diese anschließend, etwa vor Benachteiligung, zu schützen sind.Integres Verhalten ist seit der Gründung der Protiviti Konzernmutter Robert Half vor mehr als sieben Jahrzehnten ein zentraler Unternehmenswert. Er ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für unsere Geschäftstätigkeit und Unternehmenskultur. Hierauf fußt auch unser Grundsatz „Ethics first“, der seit 1948 zu den Grundwerten unseres Konzerns gehört.Schon deshalb ist es Protiviti ein besonderes Anliegen stets im Einklang mit geltenden Gesetzen zu handeln, etwaige Verstöße zu verhindern oder unverzüglich abzustellen und Hinweisgebern das nötige Gefühl der Sicherheit zukommen zu lassen, ihre Meldung ohne Bedenken von Schikanierung oder Benachteiligung, vornehmen zu dürfen.Nicht zuletzt deshalb hat Protiviti hat seine Whistleblowing-Richtlinie so gestaltet, dass Sie Ihre Bedenken über Fehlverhalten oder Missstände innerhalb des Unternehmens ohne Angst vor Schikanierung, Diskriminierung, Benachteiligung oder Entlassung äußern können. Außerdem sollen Sie ermutigt und in die Lage versetzt werden, schwerwiegende Bedenken zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu äußern, damit sie in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen ordnungsgemäß untersucht werden können.Sollten Sie substantielle Bedenken oder Kenntnis dahingehend haben, dass es im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Protiviti zu Fehlverhalten oder Verstößen kommt, bitten wir Sie, uns dies unter einer der folgenden Möglichkeiten mitzuteilen: Link zum Online-Beschwerde-Verfahren: Hier klickenTelefonnummer zur Beschwerde-Hotline: +49-800-183-0550Hier können Sie die Whistleblowing-Richtlinie von Protiviti einsehen: Whistleblowing-Richtlinie